Taufanerkennung ausweiten

Die Plenarversammlung der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in der Schweiz AGCK hat am 21. Oktober entschieden, eine Arbeitsgruppe zum Thema Ausweitung der Taufanerkennung der Landeskirchen von 1973 einzusetzen.

Grundlage der Arbeit ist ein Gutachten von Prof. Urs von Arx. Dieser hat den aktuellen Stand der Mitgliedkirchen der AGCK ermittelt. ‚Das Gutachten zeigt, dass eine Überarbeitung der Erklärung der Landeskirchen von 1973 auf der Grundlage der Magdeburger Erklärung 2007 in Deutschland sinnvoll ist. Weiter haben Abklärungen ergeben, dass eine solche Erklärung eine solide theologisch-pastorale Grundlage braucht’, erklärt Bischof Vitus, Präsident der AGCK.

Bereits 1973 hatten der Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund, die Römisch-katholische Bischofskonferenz der Schweiz und die Christkatholische Kirche der Schweiz eine gegenseitige Taufanerkennung beschlossen. Diese Erklärung soll nun in ihrem Wortlaut überprüft und ergänzt werden. Dazu soll die gegenseitige Taufanerkennung auf möglichst viele Mitgliedkirchen der AGCK ausgeweitet werden. Ein Begleitheft mit theologischen und pastoralen Erwägungen soll die Arbeit der Gemeinden vertiefen.

Weitere Informationen:

Auskünfte:
Bischof Vitus Huonder, Bischöfl. Ordinariat, Hof 19, 7000 Chur, bischofssekretariat@bistum-chur.ch

Gedanken zur Ökumene

Hatto Berendts

«Was eine kirchliche Gemeinschaft glaubt, verkündigt und besonders tut regt mich an und ich kann mir so ein eigenes Urteil bilden. Wir sitzen alle in demselben Boot, sollen uns auf Gemeinsamkeiten besinnen und nicht die Trennung in den Vordergrund stellen. Wir sollten über den Tellerrand hinausschauen und den anderen ernst nehmen.»

Hatto Berendts, Bankbeamter